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40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
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SO-01-NEU-017: Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung)

Antrag: Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung)
Antragsteller*in: Marina Ploghaus (KV Frankfurt)
Status: Von der Antragskommission geprüft
Eingereicht: 21.10.2016, 17:48

Antragstext

Von Zeile 17 bis 19:

ChancengleichheitChancengerechtigkeit sorgt es nicht. Immer noch entscheiden die familiäre Herkunft, Einkommen und Vermögen hierzulande maßgeblich über die Aufstiegschancen, und nicht primär Talent, Fleiß oder Ehrgeiz. Es sind mehr Männer und Frauen erwerbstätig als je zuvor. Doch zu viele

Weitere Antragsteller*innen

  • Hannah Jaberg (KV Frankfurt)
  • Ralf Napierski (KV Frankfurt)
  • Thomas Schlimme (KV Frankfurt)
  • Daniel Brenner (KV Frankfurt)
  • Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
  • Bernd Kraft (KV Main-Kinzig)
  • Patrick Voye (KV Marburg-Biedenkopf)
  • Beate Schmidt-Dickopf (KV Frankfurt)
  • Jan Schierkolk (KV Frankfurt)
  • Heike Strobel (KV Frankfurt)
  • Nina Eisenhardt (KV Frankfurt)
  • Edetraud Damerow (KV Frankfurt)
  • Thomas Demel (KV Frankfurt)
  • Dr. Nargess Eskandari-Grünberg (KV Frankfurt)
  • Odette Barbosa de Lima (GJ Frankfurt)
  • Ben Seel (KV Frankfurt)
  • Joachim Schaefer (KV Frankfurt)
  • Simon Lissner (KV Limburg-Weilburg)
  • Angela Hanisch (KV Frankfurt)

Kommentare

25.10.2016

Hubert R. Schübel (KV Stuttgart):

vgl. SO-01-NEU-060.
Es geht aus meiner Sicht um zwei Kernfragen:
Die eine Kernfrage ist, ob unser politische Anspruch darin besteht, Individuen mit hoher Begabung eine relative Chancenverschlechterung angedeihen zu lassen - mit gravierenden motivationalen und gesellschaftlichen Folgen!
Die andere Kernfrage ist, ob bei Individuen mit gleicher Begabung der soziale/ökonomische Stand des sozialen Nahumfeldes über Wohl und Wehe der Bildungskarriere entscheidet. Ebenfalls mit gravierenden motivationalen und gesellschaftlichen Folgen.
Chancengleichheit bezieht sich insofern auf die von sozialen/ökonomischen Situationendes Nahumfeldes unabhängige Zugänglichkeit von Bildungsmöglichkeiten, Chancengerechtigkeit - so wie sie hier begründet ist - auf das Ergebnis der Bildungskarriere, das weder von sozialen/ökonomischen noch von Begabungsunterschieden ausdifferenzieren soll. In letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass das Bildungssystem so ausgestaltet werden solle, dass allen die Chance ermöglicht wird, z. B. Hochschulprofessor*in zu werden - auch Individuen, die dafür nur sehr geringe Begabung haben.
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