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40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
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E-01-283: Ja zu Europa, Mut zur Veränderung - Europas Zukunft gemeinsam gestalten

Antrag: Ja zu Europa, Mut zur Veränderung - Europas Zukunft gemeinsam gestalten
Antragsteller*in: OV Neunkirchen am Brand (beschlossen am: 20.10.2016)
Status: Von der Antragskommission geprüft
Eingereicht: 21.10.2016, 07:07

Antragstext

In Zeile 283 einfügen:

und Rechtsstaatlichkeit wollen wir ausbauen.

Ein wichtiges gewaltfreies Instrument in diesem Bereich sind gesamteuropäisch oder von einer Reihe von Mitgliedsstaaten getragene Sanktionen und ökonomische Hebel gegen Staaten, die Völkerrecht brechen und/oder deren Militär sich gegen den Willen der jeweiligen anerkannten Regierung auf dem Territorium anderer Staaten befindet bzw. dort sogar Krieg führt.

Daher fordern wir die Einführung von Sondereinfuhrsteuern auf Erdöl- und Ergasimporte aus diesen Aggressorstaaten in Europa ein.

Als Aggressorstaaten unter den erdöl- bzw. erdgasexportierenden Staaten werden solche Staaten definiert, die eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Stationierung von eigenen Truppen auf fremden Staatsgebiet ohne Zustimmung der jeweiligen international anerkannten Regierung
  • Okkupation fremden Staatsgebietes oder Unterstützung der Okkupation fremden Staatsgebietes durch Dritte
  • Kampfeinsatz der eigenen Truppen im Ausland ohne internationales Mandat, außer mit dem Ziel, Zivilisten zu schützen
  • Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder Genozid
Die Erfüllung der Bedingungen ist dabei nach den der jeweiligen Regierung bekannten Tatsachen zu beurteilen, ohne eine gerichtliche Klärung abzuwarten.

Die Höhe der Sondereinfuhrsteuern entspricht dem prozentualen Anteil der Bereiche Verteidigung/Rüstung, Auslandsgeheimdienst, Informationskrieg/Propaganda plus etwaige geheime Posten im Staatshaushalt des Aggressorstaates. Dieser Prozentsatz wird von einem zu bildenden Expertengremium auf nationaler bzw. EU-Ebene errechnet.

Die Wirkung dieses Sondereinfuhrsteuerinstruments könnte noch einmal dadurch verstärkt werden, wenn dieser Prozentsatz mit der Zahl der betroffenen Länder multipliziert werden würde. Bei Russland beispielsweise wären das aktuell Syrien, die Ukraine, Moldau und Georgien, so dass der Faktor 4 zur Anwendung käme. Insgesamt wären aktuell wohl Russland, Saudi Arabien und der Iran am stärksten von diesem Sanktionsregime betroffen.

Die Sondereinfuhrsteuern werden beim ersten in die EU bzw. das jeweilige EU-Land importierenden Unternehmen erhoben.

Die Anwendung der Sondereinfuhrsteuern auf Energieträger ist WTO-konform auszugestalten. Sollte dies nicht möglich sein, sollte auf eine Änderung der WTO-Regeln hingewirkt werden.

Die Einnahmen aus den Sondereinfuhrsteuern wären jeweils zur Hälfte zur Senkung der EEG-Umlage bzw. zur Förderung der erneuerbaren Energien und zur Finanzierung von Fonds für Wiederaufbau, Stabilisierung, humanitären Hilfe, Zivilgesellschaft und Demokratisierung der jeweiligen Region des jeweiligen Aggressorstaates zu verwenden.

Begründung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennen ebenso wie viele besorgte Menschen außerhalb der Partei an, dass unsere Importe von fossilen Energieträgern nicht nur dem Klima und unserer Wirtschaft durch enorme Kapitalabflüsse schaden, sondern weltweit eine Reihe von erdöl- und erdgasexportierender Länder überhaupt erst in die Lage versetzen, in hohem Maße nicht nur in Militär, Rüstung und Unterdrückungsapparate zu investieren, sondern diese Instrumente dann auch für militärische Aggressionen gegen andere Staaten zu nutzen.

Ähnlich wie eine Carbon Tax oder ein Emissionshandel Klimasünder einen ökonomischen Preis bezahlen lässt, führen die Sondereinfuhrsteuern dazu, dass erdöl- und erdgasexportierende Aggressorstaaten künftig einen Preis dafür bezahlen, wenn sie ihre Einnahmen aus dem Export von Energieträgern für miltärische Aggressionen oder Okkupationen missbrauchen. Der Markt würde nach Einführung dieser Sondereinfuhrsteuern dafür sorgen, dass nur noch das absolute Minimum der Energieträger von Aggressorstaaten gekauft wird, wobei der größte Aggressor am stärksten getroffen würde.

Mit den Einnahmen aus den Sondereinfuhrsteuern würden die Energiewende in den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten, sowie der regionale Wiederaufbau, humanitäre Hilfe, die Stabilisierung, Demokratisierung und Zivilgesellschaft in der Region des jeweiligen Aggressorstaates finanziert.

Durch moderat steigende Energiepreise bei fossilen Energieträgern würden erneuerbare Energien durch die Anwendung dieser Regelung ebenfalls nochmals konkurrenzfähiger.

Durch die transparente Berechnung der Sondereinfuhrsteuer entsteht eine Konditionalität für Aggressorstaaten, denen von vorneherein klar wäre, für welche Aggression und für welchen Völkerrechtsbruch sie wieviel bezahlen.

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