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40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
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SO-05 (vormals V-20): Gerechte internationale Institutionen: Voraussetzung für Frieden, Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt weltweit!

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Veranstaltung:40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
Tagesordnungspunkt:SO Sozialer Zusammenhalt
Antragsteller*in:Leon Schettler (Wurzelwerk-Profil)
Status:Eingereicht
Eingereicht:29.09.2016, 15:56

Antragstext

    Grundlage Grüner Politik ist die Überzeugung, dass allen Menschen die gleiche Achtung und
    Rücksichtnahme gebührt, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter oder ihrem Geschlecht.
    Dabei ist es moralisch gesehen keine geringere Tragödie, wenn einem Menschen im Mittelmeer
    etwas zustößt, als wenn das in Deutschland passieren würde. So wenig die zufällige Geburt in
    ein bildungsfernes Elternhaus schlechte Berufsperspektiven rechtfertigt, so wenig kann die
    zufällige Geburt in ein bestimmtes Land eine kurze Lebenserwartung, Hunger und Armut
    rechtfertigen.

      Die Grüne Idee der `erweiterten Gerechtigkeit´ verweist auf die Notwendigkeit, den Radius
      unseres Gerechtigkeitsanspruchs zu erweitern. Das gilt in sozialer, zeitlicher und
      räumlicher Hinsicht. Die soziale Dimension begründet etwa unseren Einsatz für Teilhabe- und
      Geschlechtergerechtigkeit, während unsere Forderung nach Generationengerechtigkeit der
      zeitlichen Dimension entspricht. Räumlich bedeutet erweiterte Gerechtigkeit, dass
      Gerechtigkeit nicht an den Grenzen von Ländern oder Kontinenten endet. Internationale
      Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, sowohl im engeren Sinne der
      Abwesenheit kriegerischer Gewalt als auch im weiteren Sinne einer friedvollen,
      wohlgeordneten Kooperation der Menschen. Die drastische ökonomische, ökologische und soziale
      Ungerechtigkeit der Weltordnung trägt in vielerlei Hinsicht zu Krieg und Gewalt bei. Frieden
      weltweit setzt hingegen eine gerechte globale Grundstruktur voraus. Die Zeit ist gekommen,
      diese Struktur zu gestalten!

      • SO-05-022

      Eine grüne Konzeption globaler Gerechtigkeit fußt auf der Idee gleicher, effektiver
      Verwirklichungschancen individueller Menschenrechte. Deutsche, europäische und
      internationale Politik unterliegt der Pflicht, allen Menschen den Zugang zu gerechten
      Institutionen zu verschaffen, die ihre Menschenrechte effektiv schützen. Institutionen
      verstehen wir als formelle und informelle Spielregeln der Gesellschaft, welche in Form von
      Regeln, Normen und Praktiken die Erwartungen an menschliches Handeln formulieren und die mit
      ihnen verbundenen Rechte und Pflichten festlegen. Der Fokus auf Institutionen folgt aus der
      Einsicht, dass sie es sind, welche auch die Handlungsoptionen globaler Akteure strukturieren
      und so eine globale soziale Ordnung erzeugen. Es sind daher vor allem Institutionen, die
      letztlich zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Lage sind. Gleichzeitig werden viele
      der Probleme und Konflikte erst durch internationale Institutionen erzeugt. Das
      internationale Recht auf Asyl, das Agressionsverbot zwischen Staaten, Friedensmissionen
      sowie Triple-A-Rankings und Klima-Zertifikate gehen allesamt auf internationale
      Institutionen zurück.

      Änderungsantrag SO-05-022

      , gestellt von: Bundesvorstand (beschlossen am: 20.10.2016)

      Eine grüne Konzeption globaler Gerechtigkeit fußt auf der Idee gleicher, effektiver Verwirklichungschancen individueller Menschenrechte. Deutsche, europäische und internationale Politik unterliegt der Pflichtsollte zum Ziel haben , allen Menschen den Zugang zu gerechten Institutionen zu verschaffen, die ihre Menschenrechte effektiv schützen. Institutionen verstehen wir als formelle und informelle Spielregeln der Gesellschaft, welche in Form von Regeln, Normen und Praktiken die Erwartungen an menschliches Handeln formulieren und die mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten festlegen. Der Fokus auf Institutionen folgt aus der Einsicht, dass sie es sind, welche auch die Handlungsoptionen globaler Akteure strukturieren und so eine globale soziale Ordnung erzeugen. Es sind daher vor allem Institutionen, die letztlich zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Lage sind. Gleichzeitig werden viele der Probleme und Konflikte erst durch internationale Institutionen erzeugt. Das internationale Recht auf Asyl, das Agressionsverbot zwischen Staaten, Friedensmissionen sowie Triple-A-Rankings und Klima-Zertifikate gehen allesamt auf internationale Institutionen zurück.

        Wie auf nationaler Ebene sind Institutionen demnach auch global eine notwendige
        Voraussetzung für ein gerechtes Gemeinwesen und daher ein zentraler Gegenstand grüner
        Gerechtigkeitsforderungen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Staat bleibt die
        Institution, die am besten geeignet ist, den Menschenrechtsschutz zu gewährleisten. Staaten
        bleiben daher die primären Adressaten von Gerechtigkeitsforderungen. Doch wirken
        internationale Institutionen auf Staaten ein und lenken die Aktivitäten von
        gesellschaftlichen Akteuren, Parlamenten und Machtpersonen. Diese Struktur verteilt die
        Grundrechte und Pflichten sowie die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit. Die
        Lebenschancen der Bürger*innen werden weltweit tiefgreifend durch sie geprägt. Aktuell ist
        die Grundstruktur so beschaffen, dass Chancen auf ein erfülltes Leben ungerechtfertigt
        extrem ungleich verteilt sind. Das muss sich unbedingt ändern.

          Der Fokus auf gerechte Institutionen bedeutet nicht, dass wir als Bürger*innen im Privaten
          jeglichen Pflichten entbunden wären. Für uns Grüne war schon immer klar: das Private ist
          politisch! Neben öffentlichen Institutionen kommt es daher auch darauf an, dass wir uns
          durch unser Verhalten im Alltag für eine gerechtere Welt einsetzen. Dazu gehört es,
          Engagement für gerechte Verhältnisse zu unterstützen und zu fördern. Ohne solidarische,
          verantwortungsbewusste Bürger*innen kann ein friedliches und nachhaltiges Miteinander nicht
          funktionieren. Entsprechend ist der globale Frieden ohne verantwortungsbewusste globale
          Bürger*innen nicht denkbar.

            Das Primat Grüner Friedenspolitik: die globale Verwirklichung der Menschenrechte

              Die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte ist in sich wertvoll und für uns das Primat
              internationaler Politik, sie bildet jedoch gleichzeitig auch die Grundlage für den Frieden.
              Für uns stehen die Menschen im Mittelpunkt der Politik. Das Konzept der Menschenrechte
              besagt, dass alle Menschen aufgrund ihres Menschseins mit gleichen und unveräußerlichen
              Rechten ausgestattet sind. Wir treten für ein weites Verständnis der Menschenrechte ein, das
              sich auf drei Ebenen erstreckt: Es umfasst die liberalen Abwehrrechte der Bürger*innen, die
              in erster Linie dem Schutz der persönlichen Freiheit dienen. Hohe Bedeutung wird dabei dem
              Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem Folterverbot zuteil. Zudem sollen
              auch demokratische und soziale Rechte geschützt sein, die einen Anspruch auf einen
              menschenwürdigen Standard vermitteln. Dazu gehören auch die Gleichberechtigung aller
              Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung. Auch kollektive Menschenrechte sehen wir
              umfasst, mittels derer beispielsweise das Recht auf Entwicklung und das Recht auf eine
              saubere Umwelt geschützt werden. Es gehört nach unserer Ansicht zur Pflicht der Staaten, die
              Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Wir setzten uns für den Schutz
              und die Stärkung dieser Menschenrechte hier und auf internationaler Ebene ein.

                In erster Linie hat sich die deutsche Politik demnach zur Durchsetzung der Menschenrechte
                verpflichtet. Im Konfliktfall, müssen politische Bündnisse hinter dieser Pflicht
                zurücktreten. Die Gewährung von Überflugrechten an die USA zwecks menschenrechtswidriger
                Gefangentransporte ist damit nicht vereinbar. Die Zurückweisung von Asylsuchenden in
                menschenrechtswidrige Flüchtlingsunterkünfte ebenso wenig. Im Sinne einer globalen
                moralischen Arbeitsteilung ist Deutschland darüber hinaus zum Aufbau und zur Unterstützung
                einer gerechten Grundstruktur verpflichtet. Zentral sind hierbei die Weiterentwicklung des
                internationalen Rechts sowie die Reform internationaler Organisationen im Geiste der
                Menschenrechte. Wo staatliche und internationale Organisationen ihren menschenrechtlichen
                Verpflichtungen (noch) nicht nachkommen, müssen in nächster Instanz auch private Akteure,
                die über umfangreiche Kapazitäten verfügen (z.B. große Unternehmen), in die Pflicht genommen
                werden.

                  Dabei ist uns wichtig, dass es nicht darum geht, anderen Staaten die Wertvorstellungen der
                  „westlichen Welt“ aufzuoktroyieren. Vielmehr müssen wir einen ständigen inklusiven Diskurs
                  suchen, um eine starke Legitimation zu schaffen und um auch mit neuen Herausforderungen
                  umgehen zu können.

                    Es gibt eine Vielzahl an internationale Menschenrechtsabkommen. Nur auf Papier allein sind
                    alle Abkommen und Vereinbarungen noch nicht viel wert. Denn formal Rechte zu haben ist nicht
                    identisch mit ihrem effektiven Gebrauch. Die äußerst ungleiche Anwendung internationalen
                    Rechts ist eine seiner größten Schwächen. Auch Deutschland und die Europäische Union (EU)
                    machen sich immer wieder dieser Ungleichbehandlung schuldig. Völkerrechtsverstöße und
                    Menschenrechtsverletzungen missliebiger Staaten werden verurteilt und sanktioniert, während
                    ebenso schwere Verbrechen von „Verbündeten“ häufig stillschweigend toleriert, politisch
                    gedeckt oder gar durch Überflugrechte, Basennutzung und Waffenlieferungen überhaupt erst
                    möglich gemacht werden. Das Ergebnis ist eine massive Schädigung des Völkerrechts, das
                    deshalb in weiten Teilen der Welt als Recht der Stärkeren wahrgenommen wird. Die Tatsache,
                    dass es täglich in aller Welt zu Menschenrechts-verletzungen kommt, zeigt, dass Rechte immer
                    wieder eingefordert und verteidigt werden müssen. Es gab und gibt weltweit viele mutige
                    Menschen und Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Diesem Engagement
                    möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Doch ohne starke internationale
                    Institutionen, die sich der Verwirklichung der Menschenrechte verschreiben, wird ihr
                    effektiver Schutz nicht möglich sein.

                      Aufbruch in eine Welt legitimen Regierens – die Menschenrechtsbindung und Demokratisierung
                      globaler Governance Institutionen

                        Internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen (VN), der Internationale
                        Strafgerichtshof (IStGH) oder die multilateralen Entwicklungsbanken, aber auch die
                        Regionalorganisationen sind wichtige Errungenschaften, da sie internationale Kooperation
                        ermöglichen und zur Lösung globaler Probleme beitragen.

                          Doch es gibt Reformbedarf! Während bereits etablierte Institutionen wie der VN
                          Sicherheitsrat, die Welthandelsorganisation, die Weltbank und der Internationale
                          Währungsfond historisch gewachsene, nicht gerechtfertigte Ungleichheit perpetuieren, stellen
                          neuen Institutionen wie die „Asian Infrastructure and Investment Bank“ (AIIB) oder die „New
                          Development Bank“ (NDB) vor neue Herausforderungen in unserem Bestreben nach
                          unterstützungswürdigen internationalen Institutionen. Allgemein haben internationale
                          Institutionen in den vergangenen zwanzig Jahren kontinuierlich an Autonomie gegenüber ihren
                          Mitgliedstaaten gewonnen. Rund zwei-drittel dieser Institutionen sind heute in der Lage,
                          Mehrheitsentscheidungen zu fällen welche tief in nationale Angelegenheiten hineinreichen.
                          Vielen fehlt es an effektiven Standards zum Schutz der Menschenrechte. Demokratisch
                          legitimiert sind sie nicht. Auch die Zunahme quasi-juristischer Verfahren untergräbt das
                          Recht auf demokratische Selbstbestimmung der Menschen.

                            Ein demokratischer Weltstaat ist nicht in Sicht. Eine Rückkehr zu nationalstaatlichem
                            Konsensprinzip ist bei anhaltenden Trends weder realistisch, noch wünschenswert: globale
                            Probleme erfordern handlungsfähige, globale Institutionen welche den rein
                            nationalstaatlichen Gemeinwohlhorizont überwinden. Wir setzen uns daher konsequent für
                            Rechenschafts-Mechanismen ein, welche unabhängig und effektiv die Mitsprachemöglichkeit
                            derjenigen Subjekte ermöglichen, die unmittelbar vom Handeln einer internationalen
                            Organisation betroffen sind. Rechenschaft („Accountability“) meint hier 1) eindeutige, an
                            den Menschenrechten orientierte Standards des IO-Handelns, 2) Transparenz, welche die
                            Einhaltung der Standards ermöglicht, sowie 3) effektive Sanktionsmöglichkeiten. Der globalen
                            Zivilgesellschaft sollte bei der Überwachung dieser Standards eine entscheidende Rolle
                            zukommen. Konkret beinhaltet diese Forderung, dass die deutsche Bundesregierung sich für
                            eine Menschrechtsverpflichtung internationaler Organisationen, an Menschenrechten und
                            Umweltschutzstandards orientierte „Safeguards“ sowie für effektive Beschwerde-mechanismen im
                            Falle der nicht-Einhaltung einsetzt. Zudem fordern wir, dass Deutschland sich für die
                            effektive Beteiligung der Parlamente sowie der globalen Zivilgesellschaft in internationalen
                            Organisationen einsetzt. Erstens beinhaltet dies strenge Regeln zur Einbeziehung nationaler
                            Parlamente in wichtige Entscheidungen der Organisation. Zweitens fordern wir Standards für
                            Deliberationsprozesse, an denen die Zivilgesellschaft effektiv beteiligt wird. Nur durch die
                            explizite Menschenrechtsbindung internationaler Institutionen können Menschenrechte
                            geschützt werden. Nur durch die Institutionalisierung von anspruchsvollen und inklusiven
                            Deliberationsprozessen, die Rückbindung zentraler Entscheidungen an nationale Parlamente
                            sowie sanktionsbewährte Rechenschaftspflichten können wir ein notwendiges Minimum
                            demokratischer Legitimität von IO-Handeln sicherstellen. Nur so können wir letztlich auch in
                            Zeiten der „global Governance“ mündige Bürger bleiben.

                              Konkret wollen wir unter anderem die Zusammensetzung und Funktionsweise des Sicherheitsrats
                              der Vereinten Nationen reformieren. Die Privilegierung einzelner Staaten durch ein Vetorecht
                              spiegelt die Machtkonstellationen zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts wieder. Diese
                              Struktur ist undemokratisch und aus der Zeit gefallen. Eine Reform wird nicht einfach sein,
                              doch sie muss immer wieder angemahnt werden. Der missbräuchliche Umgang mit dem eigenen
                              Vetorecht durch ständige Mitglieder kann zurzeit nicht juristisch verhindert werden. Aber
                              ein solches Verhalten muss deutlichen politischen Gegenwind erfahren. Deutschland und die EU
                              sollten außerdem dahingehende Reformbestrebungen unterstützen. Ein Ansatzpunkt dafür ist die
                              französische Initiative für einen freiwilligen Verzicht auf das Veto bei schweren
                              Gräueltaten. Auf keinen Fall darf Deutschland eine Reform durch Ambitionen auf einen eigenen
                              ständigen Sitz erschweren.

                                Für die gescheiterte Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WHO) muss ein neuer Anlauf
                                gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und marktverzerrende Subventionen
                                abzubauen.

                                  Auch die WHO ist dringend reformbedürftig. In den vergangenen Jahren stand sie für
                                  Handelsliberalisierung und Deregulierung und versäumte es, Handelspolitik mit international
                                  verbindlichen Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt in Einklang zu bringen.
                                  Entwicklungsländer müssen die Möglichkeit erhalten, ihre heimische Wirtschaft zu schützen,
                                  insbesondere damit diese Länder ihre Ernährungssouveränität sichern können. Darüber hinaus
                                  müssen die Zölle in der EU auf verarbeitete Produkte aus Entwicklungsländern abgeschafft und
                                  marktverzerrende EU-Subventionen abgebaut werden.

                                    Einen erfolgsversprechenden Ansatz für internationales Konfliktmanagement und nachhaltigen
                                    Frieden sehen wir in der fortschreitenden Institutionalisierung und Förderung von
                                    Friedensmediation. Deutschland muss sich dafür einsetzen, die Methoden und Instrumente der
                                    Friedensmediation weiter zu entwickeln und entsprechende Ressourcen zu ihrem Einsatz bereit
                                    zu stellen. Dazu gehört insbesondere eine umfassende Förderung der Mediationskapazitäten
                                    („Mediation Support Units“) der VN, EU und OSZE, sowie eine Reform dieser Institutionen,
                                    welche eine bessere Koordination und Wissenstransfers ermöglicht. Parallel zu einer
                                    stärkeren internationalen Institutionalisierung sollte Deutschland auch verstärkt lokale
                                    Strukturen fördern, um durch die systematische Einbindung von lokalen Mediator*innen ein
                                    kontextspezifisches, maßgeschneiderten Designs von Mediations-prozessen zu gewährleisten.

                                    Begründung

                                      Wir wollen mit diesem Antrag programmatisch die grüne Idee globaler Gerechtigkeit konkretisieren. Im Anschluss an den grünen Gerechtigkeitsbegriff im nationalen Kontext, sind Institutionen auch weltweit von herausgehobener Bedeutung für unsere Politikziele. Wir wollen daher im Sinne einer „globalen moralischen Arbeitsteilung“ für gerechtere internationale Institutionen kämpfen. Denn starke, gerechte Institutionen sind die Voraussetzung für Frieden, sozialen Zusammenhalt und letztlich einen gleichen, effektiven Menschenrechtsschutz für alle Weltenbürger*innen - dem Kern grüner Gerechtigkeit!!

                                      Weitere Antragsteller*innen

                                      • Leon Schettler (KV Berlin-Kreuzberg)
                                      • Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich)
                                      • Julija Uzinova (KV Mitte-Berlin)
                                      • Heiner v. Marschall (KV Reinickendorf)
                                      • Astrid Rothe-Beinlich (KV Weimar)
                                      • Andreas von Brandt (KV Berlin kreisfrei)
                                      • Tim Glawion (KV Berlin-Mitte)
                                      • Julian Breitschwerdt (KV Karlsruhe-Land)
                                      • Barbra Poneleit (KV Forchheim)
                                      • Nicole Holtz (KV Berlin-Reinickendorf)
                                      • Ursula Streng (KV Starnberg)
                                      • Thomas Dyhr (KV Barnim)
                                      • Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
                                      • F Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
                                      • Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
                                      • Ines Advena (KV Münster)
                                      • Anna Mebs (KV Kitzingen)
                                      • Bernd Frieboese (KV Reinickendorf)
                                      • Andrea Piro (KV Rhein-Sieg)

                                      Änderungsanträge

                                      • SO-05-022 (Bundesvorstand (beschlossen am: 20.10.2016), Eingereicht)

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