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40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
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SO-07 (vormals V-42): Bürger*innenversicherung in der Rente nicht auf die lange Bank schieben

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Veranstaltung:40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
Tagesordnungspunkt:SO Sozialer Zusammenhalt
Antragsteller*in:Katja Dörner (KV Bonn)
Status:Eingereicht
Eingereicht:30.09.2016, 15:27

Antragstext

    Der Bericht der grünen Rentenkommission macht deutlich, dass wir in der Rentenpolitik vor
    großen Herausforderungen stehen: zunehmende Altersarmut, die im internationalen Vergleich
    extrem hohe Rentenlücke für Frauen, die Probleme der kapitalgedeckten Zusatzversorgung, die
    zu erwartende sinkende Rentenniveau, zu starre Altersgrenzen.

      Viele Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch für
      mittlere Einkommen angesichts der bereits erfolgten und der bereits beschlossenen
      Niveauabsenkung absehbar den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern kann. Auch eine
      Durchschnittsrente kann bei einer weiteren Niveauabsenkung auf die geplanten 43 Prozent kaum
      noch ein Auskommen sichern – trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit und Beitragszahlung.

        Um diesen Herausforderungen zu begegnen und für eine armutsfeste, nachhaltige und gerechte
        Rente zu sorgen, ist noch viel zu tun. Die grüne Rentenkommission hat dazu sinnvolle
        Vorschläge vorgelegt und das bisherige grüne Rentenkonzept weiterentwickelt. In dem Bericht
        wird deshalb zurecht betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung aus unserer Sicht die
        zentrale und wieder zu stärkende Säule der Alterssicherung ist. Die Legitimation der
        gesetzlichen Rentenversicherung ist gefährdet, wenn die gesetzliche Rente nicht vor Armut
        schützt, wenn die Lebensstandardsicherung durch ein absinkendes Rentenniveau in Frage
        gestellt ist, wenn immer mehr Sicherungslücken entstehen und solange unterschiedliche
        Bevölkerungsgruppen bei der Alterssicherung ungleich behandelt werden.

          Zusammen mit der grünen Garantierente bleibt der Dreh- und Angelpunkt einer zukunftssicheren
          Rente deshalb die Einführung der Bürger*innenversicherung, einer Rente für alle.

            Für eine grüne Bürger*innenversicherung in der Rente:

              Die Ausweitung der Versicherungspflicht wird von verschiedenen Akteur*innen schon lange
              gefordert. Schon 2007 haben wir auf einer BDK beschlossen, dass unsere Antwort auf die
              zunehmende Altersarmut die Bürger*innenversicherung ist. Im Programm zur Bundestagswahl 2013
              und ähnlich im BDK-Beschluss von 2012 steht, dass wir die Rentenversicherung mittelfristig
              zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die alle Bürgerinnen und Bürger, das
              heißt auch Beamt*innen, Selbständige und Abgeordnete, auf alle Einkommensarten unabhängig
              vom Erwerbsstatus einzahlen. Eine solidarische Rentenversicherung kann es nur geben, wenn
              sich tatsächlich alle beteiligen.

                Derzeit leisten die sozialen Sicherungssysteme nicht den Beitrag zum gesellschaftlichen
                Zusammenhalt, den sie leisten könnten. Stattdessen lassen sie zu, dass einerseits Menschen,
                die nicht über ein stabiles Einkommen aus abhängiger Beschäftigung verfügen, keinen
                vollständigen Sozialschutz erhalten. Andererseits können sich die leistungsfähigsten
                Mitglieder der Gesellschaft eigenständig außerhalb des Solidarsystems fürs Alter absichern.
                Gerade um angesichts der Herausforderung, in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung
                dafür zu sorgen, dass niemand abgehängt wird oder davor Angst haben muss, müssen deshalb die
                sozialen Sicherungssysteme neu ausgerichtet werden und wirklich alle Bürgerinnen und Bürger
                umfassen.

                  Sehr wichtig ist, dass niemand Angst vor Armut im Alter haben muss. Das ist bis heute auch
                  ein Zweck der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommenssicherung. Als die Hauptgefahr
                  der Altersarmut bei Arbeiter*innen lag, gab die Begrenzung der gesetzlichen Rente auf die
                  Arbeiter vielleicht noch Sinn. Doch sie wird die Vermeidung von Altersarmut in Zukunft nur
                  dann leisten können, wenn sie wirklich alle Menschen umfasst und durch eine Garantierente
                  ergänzt wird. Ohne Ausweitung auf alle Bevölkerungsgruppen, kann die Garantierente nicht für
                  alle Menschen einen Schutz gegen Altersarmut bieten.

                    Erste, schnell umzusetzende Maßnahmen sind, die nicht anderweitig abgesicherten
                    Selbstständigen einzubeziehen, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits erfolgt ist
                    bzw. geschieht, Minijobs voll rentenversicherungspflichtig zu machen, wieder
                    Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Beziehende zu zahlen und zu beschließen,
                    dass Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

                    • SO-07-067
                    • SO-07-067-2

                    Aber um ein attraktives Angebot zu machen, um alle endlich gleich zu behandeln und um die
                    gesetzliche Rentenversicherung auf eine langfristig solide finanzielle Grundlage zu stellen,
                    müssen wir darüber hinausgehen: Wie die Selbstständigen sollen Beamte, Freiberufler*innen
                    und Abgeordnete ebenfalls in die gesetzliche Rente einzahlen. Versicherunglücken müssen
                    geschlossen werden. Sonderregelungen müssen weg, denn dass mit den verschiedenen
                    Absicherungssystemen auch unterschiedliche Leitungen verbunden sind, lässt sich auf Dauer
                    nicht rechtfertigen. In einer Gesellschaft, in der Menschen häufiger den Arbeitsplatz und
                    auch den Status – Angestellte*r, Beamt*in, Selbständige*r – wechseln, ist die
                    berufsständische Organisation der Altersvorsorge überholt. Sie verursacht Sicherungslücken
                    und ist auch ungerecht. Besonders deutlich wird das bspw. am Vergleich der Altersabsicherung
                    angestellter und verbeamteter Lehrkräfte. Auch die Rentenkommission hat sich dafür
                    ausgesprochen, dass das Rentensystem „mittelfristig“ vollständig zu einer
                    Bürger*innenversicherung umgebaut werden soll. Die Umsetzung der Bürger*innenversicherung in
                    der Rente sollte aber schnell angegangen werden und die nächsten, über die Vorschläge der
                    Rentenkommission hinausgehenden Schritte konkretisiert werden. Das aktuelle
                    Niedrigzinsniveau, aber auch die schwierige Situation einiger Versorgungswerke sprechen
                    dafür, den Transformationsprozess unmittelbar zu beginnen. Der Bundesvorstand wird daher
                    gebeten, die konzeptionelle Weiterentwicklung mit Blick auf die Bürger*innenversicherung in
                    der Rente unmittelbar zu bearbeiten und rechtzeitig vor dem Programmparteitag im Frühjahr
                    2017 ein Konzept vorzulegen.

                    Änderungsantrag SO-07-067

                    , gestellt von: Kerstin Andreae (KV Freiburg)

                    Aber um ein attraktives Angebot zu machen, um alle endlich gleich zu behandeln und um die gesetzliche Rentenversicherung auf eine langfristig solide finanzielle Grundlage zu stellen, müssen wir darüber hinausgehen: Wie die Selbstständigen sollen Beamte, Freiberufler*innen und Abgeordnete ebenfalls in die gesetzliche Rente einzahlen. Versicherunglücken müssen geschlossen werden. Sonderregelungen müssen weg, denn dass mit den verschiedenen Absicherungssystemen auch unterschiedliche Leitungen verbunden sind, lässt sich auf Dauer nicht rechtfertigen. In einer Gesellschaft, in der Menschen häufiger den Arbeitsplatz und auch den Status – Angestellte*r, Beamt*in, Selbständige*r – wechseln, ist die berufsständische Organisation der Altersvorsorge überholt. Sie verursacht Sicherungslücken und ist auch ungerecht. Besonders deutlich wird das bspw. am Vergleich der Altersabsicherung angestellter und verbeamteter Lehrkräfte. Auch die Rentenkommission hat sich dafür ausgesprochen, dass das Rentensystem „mittelfristig“ vollständig zu einer Bürger*innenversicherung umgebaut werden soll. Die Umsetzung der Bürger*innenversicherung in der Rente sollte aber schnell angegangen werden und die nächsten, über die Vorschläge der Rentenkommission hinausgehenden Schritte konkretisiert werden. Das aktuelle Niedrigzinsniveau, aber auch die schwierige Situation einiger Versorgungswerke sprechen dafür, den Transformationsprozess unmittelbar zu beginnen. Der BundesvorstandUm dieses wichtige Projekt konkret voranzutreiben, wird daherder Bundesvorstand gebeten, die konzeptionelle Weiterentwicklung mit Blick auf dieder Bürger*innenversicherung in der Rente unmittelbar zu bearbeiten und rechtzeitig vor dem Programmparteitag im Frühjahr 2017in der ersten Hälfte der nächsten Wahlperiode ein Konzept vorzulegen.

                    Änderungsantrag SO-07-067-2

                    , gestellt von: Bundesvorstand (beschlossen am: 20.10.2016)

                    Aber um ein attraktives Angebot zu machen, um alle endlich gleich zu behandeln und um die gesetzliche Rentenversicherung auf eine langfristig solide finanzielle Grundlage zu stellen, müssen wir darüber hinausgehen: Wie die Selbstständigen sollen Beamte, Freiberufler*innen und Abgeordnete ebenfalls in die gesetzliche Rente einzahlen. Versicherunglücken müssen geschlossen werden. Sonderregelungen müssen weg, denn dass mit den verschiedenen Absicherungssystemen auch unterschiedliche Leitungen verbunden sind, lässt sich auf Dauer nicht rechtfertigen. In einer Gesellschaft, in der Menschen häufiger den Arbeitsplatz und auch den Status – Angestellte*r, Beamt*in, Selbständige*r – wechseln, ist die berufsständische Organisation der Altersvorsorge überholt. Sie verursacht Sicherungslücken und ist auch ungerecht. Besonders deutlich wird das bspw. am Vergleich der Altersabsicherung angestellter und verbeamteter Lehrkräfte. Auch die Rentenkommission hat sich dafür ausgesprochen, dass das Rentensystem „mittelfristig“ vollständig zu einer Bürger*innenversicherung umgebaut werden soll. Die Umsetzung der Bürger*innenversicherung in der Rente sollte aber schnell angegangen werden und die nächsten, über die Vorschläge der Rentenkommission hinausgehenden Schritte konkretisiert werden. Das aktuelle Niedrigzinsniveau, aber auch die schwierige Situation einiger Versorgungswerke sprechen dafür, den Transformationsprozess unmittelbar zu beginnen. Der Bundesvorstand wird daher gebeten, die konzeptionelle Weiterentwicklung mit Blick auf die Bürger*innenversicherung in der Rente unmittelbar zu bearbeiten und rechtzeitig vor dem Programmparteitag im Frühjahr 2017 ein Konzept vorzulegen.Eine konzeptionelle Weiterentwicklung mit Blick auf die Bürger*innenversicherung in der Rente begrüßen wir. Wir bitten die zuständigen Fachleute aus Partei und Fraktion diese zeitnah vorzunehmen, so dass es in den Programmprozess einfließen kann.

                      Die Bürger*innenversicherung hat zentrale Vorteile:

                        · Gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird auch gleich behandelt.

                          · Eine Bürger*innenversicherung bezieht alle Erwerbstätigen mit ein. Sie bezieht nicht nur
                          diejenigen mit ein, die heute in anderen Versorgungssystemen abgesichert sind, sondern auch
                          diejenigen, die gar nicht abgesichert sind (Minijobber*innen, Selbstständige, ALG II-
                          Empfänger*innen).

                            · Versicherungslücken, die heute eine der wesentlichen Ursachen von Altersarmut sind, werden
                            geschlossen. Die Bürger*innenversicherung ist damit eine zentrale präventive Maßnahme gegen
                            Altersarmut.

                              · Sie ist die richtige Antwort auf die Entwicklung, die wir auf dem Arbeitsmarkt beobachten
                              können: Das „Normalarbeitsverhältnis“ und damit die Erreichbarkeit einer „Eckrente“ wird
                              immer mehr zum aussterbenden Modell: Atypische Beschäftigung und Phasen von Arbeitslosigkeit
                              nehmen zu. Erschwerend kommt hinzu, dass für Hartz-Bezieher*innen (zu denen auch viele
                              Alleinerziehende gehören) keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Prekär beschäftigte
                              Selbstständige sind in der Regel nicht abgesichert. Ein Rentensystem, das diesen
                              Herausforderungen Rechnung trägt, ist mehr als überfällig.

                                · Die Bürger*innenversicherung sorgt für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen: Wir
                                wollen künftig sicherstellen, dass Paare ihre Anwartschaften in der gesetzlichen
                                Rentenversicherung teilen, unabhängig davon, wie die Erwerbs- und Fürsorgearbeit
                                untereinander aufgeteilt wird. Das ist für uns Ausdruck einer ehelichen bzw.
                                lebenspartnerschaftlichen Einstandsgemeinschaft und sorgt dafür, dass insbesondere Frauen
                                bei der Höhe ihrer Renten nicht benachteiligt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung wäre
                                auch bei einem solch obligatorischen Splitting der Einzahlungen in die Rentenversicherung
                                gewährleistet, sodass es zu keinen Verschlechterungen gegenüber dem Status quo kommt.

                                  · Die Bürger*innenversicherung sorgt für eine nachhaltige und resiliente Finanzierung der
                                  Rente, auch in Phasen von geringem Wachstum, und für eine Stabilisierung des Rentenniveaus.

                                    · Wir wollen das Vertrauen in die Rentenversicherung bei der jetzt jungen Generation
                                    aufrechthalten. Das schaffen wir nur, wenn wir konsequent dafür eintreten, dass sich alle
                                    daran beteiligen, dass Reformen nicht nur einseitig die treffen, die auf die gesetzliche
                                    Rentenversicherung stärker angewiesen sind, weil ihnen private Ersparnisse fehlen. Gerade
                                    weil das „Normalarbeitsverhältnis“ bei der jüngeren Generation zunehmend aufweicht, brauchen
                                    wir ein Versicherungssystem, das dies auffangen kann.

                                      Herausforderungen und offene Punkte

                                        Von den Nachbar*innen lernen

                                          Aus unserer Sicht ist eine Ausdehnung der Bemessungsgrundlage auf alle Einkommen – ähnlich
                                          wie es in der Schweiz gemacht wird - notwendig. Das heißt, dass nicht nur Arbeitseinkommen,
                                          sondern auch Kapitalerträge zur Finanzierung des Rentensystems herangezogen werden. Es kann
                                          nicht sein, dass nur der „Faktor Arbeit“ zur Finanzierung des Systems der Alterssicherung
                                          herangezogen wird. Es ist nur konsequent, dass auf alle Einkunftsarten Rentenbeiträge
                                          gezahlt werden müssen.

                                            Wir plädieren außerdem dafür, dass alle Einkommensarten einbezogen werden. Zu prüfen ist, ob
                                            dies eine Abschwächung oder sogar Abkehr vom Äquivalenzprinzip bei hohen Einkommen
                                            erfordert, so wie es beispielsweise in der Schweiz gehandhabt wird. Der Millionär braucht
                                            zwar nicht die Bürger*innenversicherung, aber die Bürger*innenversicherung kann den
                                            Millionär gut gebrauchen.

                                              Dass und wie eine Umstellung auf eine Bürger*innenversicherung gelingen kann, zeigen
                                              Transformationsprozesse wie zum Beispiel in Österreich, an denen wir uns orientieren können
                                              und sollten.

                                                Übergangsbestimmungen

                                                  Übergangsbestimmungen sind selbstverständlich notwendig. Gerade weil eine Umstellung für
                                                  viele Veränderungen mit sich bringen würde, sind Vertrauensschutz-Regelungen unabdingbar. Es
                                                  muss ausgeschlossen werden, dass Menschen durch eine Umstellung schlechter gestellt werden.
                                                  Für die jeweiligen zu berücksichtigenden Berufsgruppen sehen wir folgende unterschiedliche
                                                  Herausforderungen:

                                                    Selbstständige

                                                      Generell ist die Gruppe der Selbstständigen sehr heterogen. Bei den nicht abgesicherten
                                                      Selbstständigen sehen wir die größte Herausforderung bei der Vermeidung (zu) hoher
                                                      Beitragsbelastungen für Selbständige mit kleinen Einkommen. Wir wollen, dass die Beiträge
                                                      sich am tatsächlichen Einkommen orientieren und somit auch für Selbstständige finanzierbar
                                                      sind.

                                                        Bei den freien Berufen und den Versicherten in den Versorgungswerken stellt sich wiederum
                                                        nicht die Frage nach einer Absicherung, sondern, wie ein Übergang von Versorgungswerk zur
                                                        gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden kann. Die Versorgungswerke finanzieren
                                                        sich in einer Mischung aus Umlage- und kapitalgedeckter Komponente. Auch von
                                                        Versichertengruppen zu Versichertengruppe und Bundesland zu Bundesland unterscheiden sie
                                                        sich hinsichtlich der Beitragshöhen. In Hinblick auf die kapitalgedeckte Komponente ist es
                                                        hinsichtlich der Niedrigzinsphase möglich, dass diese im Laufe der Zeit an Attraktivität
                                                        verlieren und in finanzielle Schwierigkeiten kommen, so dass gerade jetzt Reformbedarf
                                                        besteht. Vor diesem Hintergrund bietet ein Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung
                                                        für diese Gruppen nicht zwingend einen befürchteten Einschnitt, sondern vielmehr auch eine
                                                        Chance. Denn die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich in den vergangenen
                                                        Jahren als stabil erwiesen.

                                                          Geprüft werden soll, ob die Ansprüche aus den Umlageverfahren in die gesetzliche
                                                          Rentenversicherung eingliedert und der Kapitalstock als Zusatzversicherung beibehalten
                                                          werden kann. Dabei wäre zu klären, wie eine solche Überführung in die gesetzliche
                                                          Rentenversicherung von statten gehen könnte. Eine bloße Ausgliederung der neuen Versicherten
                                                          aus dem Umlageverfahren ist problematisch, da die Beitragszahler*innen im System die Rente
                                                          der Rentner*innen zahlen und so ein Ungleichgewicht entstünde. Die gesetzliche
                                                          Rentenversicherung soll den Versorgungswerken daher Angebote machen, wie eine Überleitung
                                                          der Ansprüche attraktiv sein könnte.

                                                            Beamt*innen

                                                              Das Alimentationsprinzip ist verfassungsrechtlich geschützt. Es ist deshalb zu prüfen, ob
                                                              eine Überleitung in die gesetzliche Rentenversicherung mit Übergangszeitraum möglich wäre
                                                              oder ob zusätzlich noch eine Zusatzzahlung an Beamt*innen gezahlt werden müsste. Eine
                                                              mögliche Option wäre auch eine Umstellung der Regelungen nur für Neu-Beamt*innen. Durch eine
                                                              Eingliederung der Beamt*innen würden erst einmal Mehrkosten entstehen, da sowohl
                                                              Pensionszahlungen für Pensionär*innen getätigt werden müssten, als auch ein
                                                              Arbeitgeberanteil zur Rente gezahlt werden müsste. Das würde auch insbesondere die
                                                              Bundesländer vor große Herausforderung stellen. Hier müssten Ausgleichszahlungen zwischen
                                                              Bundes- und Landeshaushalt diskutiert werden. Insbesondere was die notwendigen
                                                              Reformschritte bei den Landesbeamt*innen angeht, sollten die aktuellen Spielräume angesichts
                                                              der Niedrigzinsphase offensiv genutzt werden.

                                                                Auch hier könnte Österreich als Beispiel gelten. Auch wenn bei der sogenannten
                                                                „Pensionsharmonisierung“ für die Beamt*innen längere Übergangszeiträume vereinbart wurden,
                                                                so werden diese doch schrittweise in die einheitliche Pensionsberechnung miteinbezogen. Seit
                                                                mehr als 10 Jahren werden die deutlich großzügigeren Regelungen zur Beamtenversorgung an das
                                                                Leistungsniveau der anderen Erwerbstätigen angeglichen.

                                                                  Abgeordnete

                                                                    Der Einbezug von Abgeordneten ist dringend geboten. Sie ist eine Frage der Glaubwürdigkeit
                                                                    und ein starkes Signal mit Blick auf eine gerechte Ausgestaltung der
                                                                    Bürger*innenversicherung. Eine Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten wäre sofort möglich.
                                                                    Für die Bundesländer in denen für Abgeordnete Versorgungswerke bestehen, könnte der Bund ein
                                                                    Angebot für die Eingliederung in die Rentenversicherung machen.

                                                                    Begründung

                                                                      Erfolgt mündlich

                                                                      Gehe zu Zeile:
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                                                                      Weitere Antragsteller*innen

                                                                      • Horst Becker (KV Rhein-Sieg)
                                                                      • Annika Gerold (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
                                                                      • Markus Kurth (KV Dortmund)
                                                                      • Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)
                                                                      • Gerhard Schick (KV Mannheim)
                                                                      • Ute Michel (KV Hameln-Pyrmont)
                                                                      • Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Frankfurt/Main)
                                                                      • Franziska Brantner (KV Heidelberg)
                                                                      • Chris Kühn (KV Tübingen)
                                                                      • Maria Klein-Schmeink (KV Münster)
                                                                      • Sven Lehmann (KV Köln)
                                                                      • Sigrid Beer (KV Paderborn)
                                                                      • Daniel Köbler (KV Mainz)
                                                                      • Katharina Dröge (KV Köln)
                                                                      • Oliver Hildenbrand (KV Main-Tauber)
                                                                      • Verena Verspohl (KV Hochsauerlandkreis)
                                                                      • Sven-Christian Kindler (Regionalverband Hannover)
                                                                      • Ulle Schauws (KV Krefeld)
                                                                      • Jens Christoph Parker (KV Berlin Mitte)

                                                                      Änderungsanträge

                                                                      • SO-07-067 (Kerstin Andreae (KV Freiburg), Eingereicht)
                                                                      • SO-07-067-2 (Bundesvorstand (beschlossen am: 20.10.2016), Eingereicht)

                                                                      Kommentare

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